Sicherheitsleuchte mit grüner Status-LED an der Decke
Bavaria Automation → Sicherheitsbeleuchtung
Sicherheits- & Fluchtwegbeleuchtung · DIN EN 50172

Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung – damit im Ernstfall jeder rausfindet.

Wenn der Strom ausfällt, entscheidet sich in Sekunden, ob Menschen den Weg nach draußen finden. Wir planen, bauen und prüfen Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung nach DIN EN 50172 (VDE 0108-100) und ASR A3.4/3 – abgestimmt auf Ihr Gebäude.

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Der Unterschied

Zwei Dinge, die oft verwechselt werden.

In Gutachten und Vorschriften stehen zwei Begriffe, die schnell durcheinandergeraten. Dabei ist der Unterschied einfach:

Sicherheitsleuchte mit grüner Status-LED

Sicherheitsbeleuchtung – sie macht hell.

Leuchten, die bei Stromausfall selbstständig anspringen und den Fluchtweg ausleuchten. Ohne sie steht man im Dunkeln.

Grünes Rettungszeichen mit Richtungspfeil

Fluchtwegbeleuchtung – sie zeigt, wohin.

Die grünen Rettungszeichen mit dem laufenden Männchen: geradeaus, links, rechts, nach unten. Sie weisen die Richtung.

Erst beides zusammen ergibt einen Fluchtweg, den man im Ernstfall auch benutzen kann. Licht allein reicht nicht, wenn niemand weiß, wohin. Und ein Schild nützt nichts, wenn man es nicht sieht.

Wann sie gefordert ist

Gefordert wird sie aus mehreren Richtungen.

Anders als bei vielen anderen Anlagen kommt die Forderung nicht nur aus einer Quelle. Deshalb wissen viele Betreiber nicht, dass sie überhaupt betroffen sind:

Über das Brandschutzgutachten

Stichwort: notwendige Flure. Der Brandschutzsachverständige legt fest, was gebraucht wird.

Über die Bauordnungen und die ASR A3.4/3

In nahezu allen gewerblichen Fluren, Treppenhäusern und an Notausgängen.

Über Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht

Für die Sicherheitsbeleuchtung an Arbeitsplätzen.

Wenn Sie ein Gutachten mit dieser Forderung auf dem Tisch haben – oder unsicher sind, ob Ihr Betrieb betroffen ist – klären wir das im Gespräch.

Einzelbatterie

Jede Leuchte trägt ihren eigenen Strom.

Wir realisieren ausschließlich Einzelbatterieleuchten – bei der Sicherheitsbeleuchtung genauso wie bei der Fluchtwegbeleuchtung. Das ist eine bewusste Entscheidung.

Eine Zentralbatterie ist erst in sehr großen Gebäuden sinnvoll. Sie bringt einen Batterieraum mit und verlangt eigene Leitungen durch das gesamte Gebäude – und damit auch durch Brandabschnitte hindurch. Das ist Aufwand, der sich nur bei entsprechender Größe rechnet.

Im Modul- und Containerbau ist eine Zentralbatterie schlicht der falsche Weg. Genau dort liegt unser Schwerpunkt. Mit Einzelbatterieleuchten entfallen die durchgehenden Leitungen, die Brandabschnitte bleiben unberührt, und jede Leuchte funktioniert unabhängig von allen anderen.

Für Sie heißt das: weniger Eingriff in die Gebäudesubstanz, weniger Montageaufwand – und kein zentraler Punkt, an dem das ganze System hängt.

Heller Flur mit Deckenpaneln und Sicherheitsleuchte
Prüfpflicht

Eine Anlage, die geprüft werden muss – jeden Monat.

Die Prüffristen kommen aus der DIN EN 50172 (VDE 0108-100) und den Vorgaben des Arbeitsschutzes (ASR A3.4/3). Sie gelten, solange die Anlage in Betrieb ist:

Monatlich

Funktionstest aller Leuchten. Ein Netzausfall wird simuliert (Notbetrieb für maximal fünf Minuten). Jede einzelne Leuchte muss ordnungsgemäß aufleuchten und sauber umschalten.

Jährlich

Vollständiger Betriebsdauertest. Das Gesamtsystem wird über die geforderte Nennbetriebsdauer geprüft – meist eine oder drei Stunden. Geprüft wird, ob die Akkus die Kapazität haben, den Fluchtweg dauerhaft auszuleuchten. Dazu kommt die Überprüfung der Ladeeinrichtungen.

Wer das von Hand macht, läuft jeden Monat durch das gesamte Gebäude, prüft Leuchte für Leuchte und dokumentiert jede einzelne. Das kostet Zeit – und es fällt erfahrungsgemäß irgendwann hinten runter.

Der Controller

Wir bauen so, dass sich Ihre Anlage selbst prüft.

Wir setzen zertifizierte Controller ein. Die monatliche Funktionsprüfung läuft damit automatisch – die Anlage testet sich selbst und dokumentiert das Ergebnis. Niemand muss mehr durchs Gebäude laufen und Leuchte für Leuchte abhaken.

Auch den jährlichen Betriebsdauertest übernimmt der Controller. Was bleibt, ist die Kontrolle.

Für Sie bedeutet das:

  • › Keine monatliche Rennerei durch das Gebäude
  • › Keine handschriftlichen Prüfprotokolle
  • › Ein sauberer, jederzeit vorzeigbarer Nachweis
  • › Und die Sicherheit, dass die Prüfung wirklich stattfindet – nicht nur auf dem Papier

Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen, wie das in Ihrem Objekt aussieht.

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Zertifizierter Web-Controller für die automatische Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung
Wartung durch uns

Die Fachprüfung übernehmen wir.

Auch mit Controller bleibt die fachliche Verantwortung. Wir übernehmen die Kontrolle, die Auswertung und die Dokumentation – zuverlässig, fristgerecht und ohne dass Sie an Termine denken müssen. Wenn eine Leuchte oder ein Akku auffällig wird, wissen wir es, bevor es zum Problem wird.

Container & Modulbau

Sicherheitsbeleuchtung in Container- und Modulbauanlagen.

In Container- und Modulbauanlagen ist die Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung regelmäßig gefordert – bei Ausweichquartieren für Schulen ebenso wie bei Unterkünften und Bürogebäuden.

Genau hier zeigt die Einzelbatterielösung ihre Stärke: keine durchgehenden Leitungen, keine Eingriffe in Brandabschnitte, keine Beschädigung der Containersubstanz. Die Anlage ist schnell montiert, geprüft und übergeben – und die Container bleiben so, wie sie sind.

Zur Elektroinfrastruktur Modulbau →
Modulbauanlage im Rohbau mit Sicherheitsbeleuchtung
Aus einer Hand

Meist kommt beides zusammen.

Wo eine Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung gefordert ist, steht im Gutachten häufig auch eine Brandwarnanlage. Wir planen und bauen beides – aus einer Hand, aufeinander abgestimmt, mit einem Ansprechpartner.

Zur Brandwarnanlage (BWA) → Zur Stromversorgung →

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegbeleuchtung?
Die Sicherheitsbeleuchtung leuchtet den Fluchtweg bei Stromausfall aus – sie macht hell. Die Fluchtwegbeleuchtung sind die grünen Rettungszeichen, die die Richtung anzeigen. Erst beides zusammen ergibt einen benutzbaren Fluchtweg.
Wer schreibt eine Sicherheitsbeleuchtung vor?
Die Forderung kann aus mehreren Richtungen kommen: über das Brandschutzgutachten (notwendige Flure), über die Bauordnungen und die ASR A3.4/3 (gewerbliche Flure, Treppenhäuser, Notausgänge) oder über die Berufsgenossenschaft und die Gewerbeaufsicht (Arbeitsplätze).
Wie oft muss eine Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?
Monatlich ein Funktionstest aller Leuchten und jährlich ein vollständiger Betriebsdauertest über die gesamte Nennbetriebsdauer. Die Fristen stehen in der DIN EN 50172 (VDE 0108-100).
Muss ich die monatliche Prüfung selbst machen?
Nein. Wir bauen mit zertifizierten Controllern, die die Prüfung automatisch durchführen und dokumentieren. Die fachliche Kontrolle übernehmen wir.
Bauen Sie auch Zentralbatterieanlagen?
Wir realisieren Einzelbatterieleuchten. Eine Zentralbatterie ist erst bei sehr großen Gebäuden sinnvoll – im Modul- und Containerbau, unserem Schwerpunkt, ist sie der falsche Weg, weil dafür Leitungen durch die Brandabschnitte geführt werden müssten.
Projekt besprechen

Sie haben die Forderung. Wir haben die Lösung.

Schicken Sie uns das Gutachten oder rufen Sie an. Wir sagen Ihnen, was gefordert ist, wie es sich in Ihrem Gebäude umsetzen lässt – und wie Sie die Prüfpflicht künftig los sind.

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