
Wenn der Strom ausfällt, entscheidet sich in Sekunden, ob Menschen den Weg nach draußen finden. Wir planen, bauen und prüfen Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung nach DIN EN 50172 (VDE 0108-100) und ASR A3.4/3 – abgestimmt auf Ihr Gebäude.
In Gutachten und Vorschriften stehen zwei Begriffe, die schnell durcheinandergeraten. Dabei ist der Unterschied einfach:
Leuchten, die bei Stromausfall selbstständig anspringen und den Fluchtweg ausleuchten. Ohne sie steht man im Dunkeln.
Die grünen Rettungszeichen mit dem laufenden Männchen: geradeaus, links, rechts, nach unten. Sie weisen die Richtung.
Erst beides zusammen ergibt einen Fluchtweg, den man im Ernstfall auch benutzen kann. Licht allein reicht nicht, wenn niemand weiß, wohin. Und ein Schild nützt nichts, wenn man es nicht sieht.
Anders als bei vielen anderen Anlagen kommt die Forderung nicht nur aus einer Quelle. Deshalb wissen viele Betreiber nicht, dass sie überhaupt betroffen sind:
Stichwort: notwendige Flure. Der Brandschutzsachverständige legt fest, was gebraucht wird.
In nahezu allen gewerblichen Fluren, Treppenhäusern und an Notausgängen.
Für die Sicherheitsbeleuchtung an Arbeitsplätzen.
Wenn Sie ein Gutachten mit dieser Forderung auf dem Tisch haben – oder unsicher sind, ob Ihr Betrieb betroffen ist – klären wir das im Gespräch.
Wir realisieren ausschließlich Einzelbatterieleuchten – bei der Sicherheitsbeleuchtung genauso wie bei der Fluchtwegbeleuchtung. Das ist eine bewusste Entscheidung.
Eine Zentralbatterie ist erst in sehr großen Gebäuden sinnvoll. Sie bringt einen Batterieraum mit und verlangt eigene Leitungen durch das gesamte Gebäude – und damit auch durch Brandabschnitte hindurch. Das ist Aufwand, der sich nur bei entsprechender Größe rechnet.
Im Modul- und Containerbau ist eine Zentralbatterie schlicht der falsche Weg. Genau dort liegt unser Schwerpunkt. Mit Einzelbatterieleuchten entfallen die durchgehenden Leitungen, die Brandabschnitte bleiben unberührt, und jede Leuchte funktioniert unabhängig von allen anderen.
Für Sie heißt das: weniger Eingriff in die Gebäudesubstanz, weniger Montageaufwand – und kein zentraler Punkt, an dem das ganze System hängt.

Die Prüffristen kommen aus der DIN EN 50172 (VDE 0108-100) und den Vorgaben des Arbeitsschutzes (ASR A3.4/3). Sie gelten, solange die Anlage in Betrieb ist:
Funktionstest aller Leuchten. Ein Netzausfall wird simuliert (Notbetrieb für maximal fünf Minuten). Jede einzelne Leuchte muss ordnungsgemäß aufleuchten und sauber umschalten.
Vollständiger Betriebsdauertest. Das Gesamtsystem wird über die geforderte Nennbetriebsdauer geprüft – meist eine oder drei Stunden. Geprüft wird, ob die Akkus die Kapazität haben, den Fluchtweg dauerhaft auszuleuchten. Dazu kommt die Überprüfung der Ladeeinrichtungen.
Wer das von Hand macht, läuft jeden Monat durch das gesamte Gebäude, prüft Leuchte für Leuchte und dokumentiert jede einzelne. Das kostet Zeit – und es fällt erfahrungsgemäß irgendwann hinten runter.
Wir setzen zertifizierte Controller ein. Die monatliche Funktionsprüfung läuft damit automatisch – die Anlage testet sich selbst und dokumentiert das Ergebnis. Niemand muss mehr durchs Gebäude laufen und Leuchte für Leuchte abhaken.
Auch den jährlichen Betriebsdauertest übernimmt der Controller. Was bleibt, ist die Kontrolle.
Für Sie bedeutet das:
Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen, wie das in Ihrem Objekt aussieht.
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Auch mit Controller bleibt die fachliche Verantwortung. Wir übernehmen die Kontrolle, die Auswertung und die Dokumentation – zuverlässig, fristgerecht und ohne dass Sie an Termine denken müssen. Wenn eine Leuchte oder ein Akku auffällig wird, wissen wir es, bevor es zum Problem wird.
In Container- und Modulbauanlagen ist die Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung regelmäßig gefordert – bei Ausweichquartieren für Schulen ebenso wie bei Unterkünften und Bürogebäuden.
Genau hier zeigt die Einzelbatterielösung ihre Stärke: keine durchgehenden Leitungen, keine Eingriffe in Brandabschnitte, keine Beschädigung der Containersubstanz. Die Anlage ist schnell montiert, geprüft und übergeben – und die Container bleiben so, wie sie sind.
Zur Elektroinfrastruktur Modulbau →
Wo eine Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung gefordert ist, steht im Gutachten häufig auch eine Brandwarnanlage. Wir planen und bauen beides – aus einer Hand, aufeinander abgestimmt, mit einem Ansprechpartner.
Schicken Sie uns das Gutachten oder rufen Sie an. Wir sagen Ihnen, was gefordert ist, wie es sich in Ihrem Gebäude umsetzen lässt – und wie Sie die Prüfpflicht künftig los sind.