Siemens Cerberus FC360 Brandmeldezentrale in Betrieb
Bavaria Automation → Brandwarnanlage
Brandschutz · BWA nach DIN VDE V 0826-2

Brandwarnanlage – gefordert im Gutachten, umgesetzt an Ihrem Gebäude.

Wenn Ihr Brandschutzgutachten eine Brandwarnanlage fordert, ist die erste Frage immer dieselbe: Wie setzen wir das um? Wir planen und errichten Ihre BWA nach DIN VDE V 0826-2 und EN 54 – abgestimmt auf Ihr Gebäude, nicht von der Stange.

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Wann eine BWA gefordert ist

Steht in Ihrem Gutachten „Brandwarnanlage“? Dann sind Sie hier richtig.

Eine Brandwarnanlage (BWA) wird nicht vom Bauherrn gewählt – sie wird gefordert. Die Forderung kommt in der Regel über das Brandschutzgutachten, über die Bauaufsichtsbehörde (Landesbauordnung und Sonderbauverordnungen) oder über die Berufsgenossenschaft.

Der Brandschutzsachverständige legt im objektbezogenen Konzept fest, was gebraucht wird: entweder eine Brandwarnanlage (BWA) oder eine Brandmeldeanlage (BMA) mit direkter Aufschaltung zur Feuerwehr. Das ist keine Auslegungssache – es steht im Gutachten.

Die Brandwarnanlage kommt dort zum Einsatz, wo Menschen frühzeitig gewarnt werden müssen, eine Aufschaltung zur Feuerwehr aber nicht gefordert ist.

Typische Objekte
  • › Kindertagesstätten und Kindergärten
  • › Schulen
  • › Pflegeeinrichtungen und betreutes Wohnen
  • › Kleine Hotels und Pensionen
  • › Soziale Einrichtungen und Tageskliniken
  • › Objekte mit Menschenansammlungen
  • › Gebäude mit hochwertigen Gütern
  • › Container- und Modulbauanlagen
Norm und Gebäude

Die Norm gibt den Rahmen. Ihr Gebäude gibt den Ausschlag.

Eine Brandwarnanlage muss zwei Dinge gleichzeitig erfüllen: Sie muss den Vorgaben aus dem Brandschutzgutachten entsprechen – und sie muss zu den örtlichen Gegebenheiten passen.

Planung und Errichtung erfolgen nach DIN VDE V 0826-2, die eingesetzte Technik erfüllt EN 54. Die Norm regelt, was geregelt werden kann: Abstände der Melder untereinander, Mindest- und Maximalabstand zur Wand, die maximal überwachbare Fläche je Melder, die erforderliche Lautstärke der Signalgeber.

Was die Norm nicht regeln kann, ist Ihr Gebäude. Räume, Decken, Fluchtwege und Nutzung sind überall anders. Genau dort entscheidet sich, ob eine Anlage im Ernstfall das tut, was sie soll. Deshalb wird bei uns jede Anlage am Objekt geplant – und nicht aus einem Standardpaket abgeleitet.

Warum Funktechnik

Ihr Betrieb läuft weiter.

Die meisten Objekte, in denen eine Brandwarnanlage gefordert wird, können nicht wochenlang schließen. Eine Kita betreut weiter, eine Schule unterrichtet weiter, ein Hotel vermietet weiter. Deshalb setzen wir auf Funktechnik.

Planung und Programmierung Hand in Hand

Die Anlage wird vorbereitet und programmiert, bevor wir im Gebäude sind.

Keine Kabelwege, kein Schmutz

Es müssen keine Schlitze gestemmt, keine Decken geöffnet, keine Wände aufgerissen werden. Die Gebäudesubstanz bleibt unberührt.

Minimale Montagezeit

Die Zeit, in der Sie in Ihrem Betrieb eingeschränkt sind, reduziert sich auf ein Minimum.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur fertigen Anlage.

Bei optimalem Ablauf liegen zwischen Ihrer Anfrage und der fertigen, geprüften Anlage etwa sechs bis acht Wochen. Wie lange es tatsächlich dauert, hängt von der Größe der Anlage ab.

1
Gutachten sichten. Wir lesen, was gefordert ist – und übersetzen es in eine Anlage.
2
Objekt begehen. Melderpositionen, Signalgeber und Gebäudegegebenheiten vor Ort klären.
3
Planen und vorbereiten. Die Anlage wird ausgelegt, beschafft und programmiert.
4
Montieren. Kurz, sauber, mit minimaler Einschränkung für Ihren Betrieb.
5
Prüfen und übergeben. Funktionsprüfung, Dokumentation, Einweisung.
Wartung & Prüfpflicht

Mit der Anlage kommt eine Pflicht. Wir nehmen sie Ihnen ab.

Eine Brandwarnanlage muss regelmäßig geprüft werden. Die Fristen kommen aus der DIN VDE V 0826-2 und gelten, solange die Anlage in Betrieb ist:

Alle 3 Monate

Inspektion und Funktionstest. Das darf der Betreiber selbst durchführen – in der Praxis meist der Hausmeister. Wir weisen Sie dabei ein, damit Sie es sicher und nachweisbar erledigen können.

Alle 12 Monate

Vollständige Funktionsprüfung aller Melder. Diese Prüfung muss von einer Fachfirma durchgeführt werden.

Die jährliche Prüfung übernehmen wir für Sie – zuverlässig, dokumentiert und ohne dass Sie an Fristen denken müssen.

Auch im Privatbereich

Auch im Privatbereich – wenn mehr gefordert ist.

Nicht nur Sonderbauten brauchen eine normgerechte Anlage. Auch im privaten Bereich kann eine zertifizierte Brandwarn- oder Einbruchmeldeanlage verlangt werden – etwa wenn die Versicherung sie bei hochwertigem Inhalt zur Bedingung macht.

Der Unterschied zu einer reinen Komfortlösung im Smart Home: Hier gelten Normen, und die Anlage muss ihnen entsprechen. Beides ist bei uns möglich – und beides lässt sich mit Ihrer Gebäudetechnik verbinden.

Zu Smart Home & Loxone →

Kopplung zur Gebäudetechnik

Wenn es brennt, weiß Ihr Gebäude Bescheid.

Eine Brandwarnanlage arbeitet eigenständig und normgerecht – daran ändert sich nichts. Sie kann ihre Meldung aber an die Gebäudetechnik weitergeben. Dann passiert im Alarmfall mehr als nur der Signalton:

  • › Rollläden fahren hoch und geben Fluchtwege frei
  • › Die Beleuchtung im Fluchtweg schaltet ein
  • › Die Lüftung schaltet ab

Die Sicherheitstechnik bleibt dabei unangetastet und zertifiziert. Die Gebäudetechnik reagiert nur – sie greift nicht ein.

Zum Energiemanagement →
Beleuchtete Gebäudetechnik bei Nacht
Container & Modulbau

Brandwarnanlagen in Container- und Modulbauanlagen.

In Container- und Modulbauanlagen ist eine Brandwarnanlage regelmäßig gefordert – etwa bei Ausweichquartieren für Schulen oder bei Unterkünften. Hier zeigt die Funktechnik ihre Stärke besonders deutlich: Die Anlage wird vorbereitet und programmiert, bevor sie an den Standort kommt. Vor Ort wird montiert, geprüft und übergeben.

Die Containersubstanz bleibt dabei unbeschädigt – ein wirtschaftlicher Vorteil für jeden Betreiber, dessen Anlagen weitervermietet werden.

Zur Elektroinfrastruktur Modulbau →
Rauchmelder und Sicherheitsleuchte an der Decke einer Modulbauanlage
Aus einer Hand

Meist kommt beides zusammen.

Wo eine Brandwarnanlage gefordert ist, steht im Gutachten häufig auch eine Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung. Wir planen und bauen beides – aus einer Hand, aufeinander abgestimmt, mit einem Ansprechpartner.

Zur Sicherheits- & Fluchtwegbeleuchtung → Zur Stromversorgung →

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Brandwarnanlage (BWA) und einer Brandmeldeanlage (BMA)?
Die Brandmeldeanlage ist direkt zur Feuerwehr aufgeschaltet, die Brandwarnanlage warnt die Personen im Gebäude. Welche der beiden gefordert ist, legt der Brandschutzsachverständige im Gutachten fest – das ist keine Wahl des Bauherrn.
Wer schreibt eine Brandwarnanlage vor?
Die Forderung kommt über das Brandschutzgutachten, die Bauaufsichtsbehörde (Landesbauordnung, Sonderbauverordnungen) oder die Berufsgenossenschaft.
Wie lange dauert der Einbau?
Bei optimalem Ablauf sechs bis acht Wochen von der Anfrage bis zur fertigen Anlage, abhängig von der Größe.
Muss ich mein Gebäude während des Einbaus schließen?
Nein. Durch die Funktechnik entfallen Kabelwege und Stemmarbeiten. Die Zeit, in der Ihr Betrieb eingeschränkt ist, bleibt minimal.
Wie oft muss eine Brandwarnanlage geprüft werden?
Alle drei Monate Inspektion und Funktionstest – das darf der Betreiber selbst übernehmen. Alle zwölf Monate eine vollständige Funktionsprüfung aller Melder durch eine Fachfirma. Die Fristen stehen in der DIN VDE V 0826-2.
Können Sie die Wartung übernehmen?
Ja. Die jährliche Funktionsprüfung führen wir durch, dokumentiert und fristgerecht.
Projekt besprechen

Ihr Gutachten liegt vor. Reden wir darüber.

Schicken Sie uns das Brandschutzgutachten oder rufen Sie einfach an. Wir sagen Ihnen, was gefordert ist, wie es sich in Ihrem Gebäude umsetzen lässt und wie der Zeitplan aussieht.

📞 +49 (0) 8731 32 49 18
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